4,8(100.511 mal geöffnet in Jurafuchs)
Gutgläubiger Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts an Sachen, die nicht dem Besteller gehören? (str.)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B hat von V einen Smart unter Eigentumsvorbehalt erworben. Vor Zahlung der letzten Rate bringt er den Smart zur Umlackierung zu U. Als B seine Raten nicht zahlt, tritt V wirksam vom Kaufvertrag zurück. B zahlt auch den Werklohn an U nicht.
Lösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab
Diese 10 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. U könnte eine Mitnahme des Smarts durch B verweigern, wenn ihr ein Werkunternehmerpfandrecht zusteht (§ 647 BGB).
2. U steht eine Forderung aus dem Werkvertrag gegen B zu.
3. Das Auto des B ist ein taugliches Pfandobjekt des Werkunternehmerpfandrechts (§ 647 BGB).
4. U hat bei Übergabe des Smart ein Werkunternehmerpfandrecht am Anwartschaftsrecht des B erworben (§ 647 BGB).
5. Das Werkunternehmerpfandrecht am Anwartschaftsrecht bestand auch nach Rücktritt des V vom Kaufvertrag fort (§ 647 BGB).
6. Kann das Werkunternehmerpfandrecht nach §§ 1207, 932ff. BGB gutgläubig erworben werden?
7. Können die §§ 1207, 932ff. BGB durch den Verweis aus § 1257 BGB entsprechend angewendet werden?
8. Nach der h.M. ist der gutgläubige Erwerb durch eine analoge Anwendung des § 1207 BGB möglich.
9. Die h.M. lehnt einen gutgläubigen Erwerb des Werkunternehmerpfandrechts gänzlich ab.
10. Steht U nach Ausübung des Rücktritts durch V ein Werkunternehmerpfandrecht zu (§ 647 BGB)?
Fundstellen
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
außerordentliche Kündigung - Lärm - Abmahnungserfordernis
M zockt oft nachts mit Freunden Computerspiele. Er schreit dabei so laut herum, dass die anderen Mieter kaum noch schlafen können. Nachdem diese sich bei Vermieterin V beschweren, verbringt V selbst einige Nächte im Haus. Völlig übermüdet erklärt V dem M die außerordentliche fristlose Kündigung wegen langanhaltender Lärmstörungen, die V durch ein Lärmprotokoll belegt.
Verpfändungsklausel, die das gesetzliche Werkunternehmerpfandrecht um ein vertragliches Pfandrecht (§§ 1204ff. BGB) ergänzt
U betreibt eine Werkstatt. Auf Anraten ihrer Nichte, die Jura studiert, hat U in ihren AGB geregelt, dass mit Kunden ein vertragliches Pfandrecht vereinbart wird. B gibt den im Eigentum des E stehenden Bulli zur Reparatur in die Werkstatt des U. U glaubt, B sei die Eigentümerin.