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Polizeiverordnung (Beispielsfall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Polizei erlässt eine stadtweit geltende Verordnung, die einen Leinenzwang für (näher bestimmte) gefährliche Hundearten vorsieht. Bei Verstößen ist ein empfindliches Bußgeld vorgesehen. Hundehalterin H ist hiermit nicht einverstanden und möchte gegen die Verordnung vorgehen.
Einordnung
Polizeiverordnung (Beispielsfall)
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