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Wiedereinsetzung bei Urlaub: Rückkehr nach Ablauf der Dreiwochenfrist
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Arbeitnehmerin A nimmt sich vier Wochen Urlaub, um in Nepal Wandern zu gehen. Direkt in der ersten Woche ihres Urlaubs (01.08) wirft Chefin C die Kündigungserklärung in As Briefkasten ein. A sieht die Kündigung erst bei ihrer Rückkehr (29.8).
Einordnung
Wiedereinsetzung bei Urlaub: Rückkehr nach Ablauf der Dreiwochenfrist
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