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Kündigung bei Bagatelldiebstahl („Fall Emmely“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Kassiererin Emmely arbeitet bereits seit über 30 Jahren beanstandungsfrei in einem Supermarkt. Dort findet sie zwei Leergutbons im Wert von €0,48 und €0,82. E nimmt die Bons an sich und löst diese bei ihrem nächsten Einkauf ein. Als Supermarktleiter S davon erfährt, kündigt er E fristlos.
Einordnung
Kündigung bei Bagatelldiebstahl („Fall Emmely“)
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Außerordentliche Kündigung wegen unberechtigt aufgeschriebener Überstunden
Angestellter A erhielt früher immer eine Erschwerniszulage (Hitze- oder Schmutzbelastung). Als er zum Abteilungsleiter ernannt wird, streicht der Arbeitgeber E die Zulage. Personalreferentin P empfiehlt dem A, als Ersatz monatlich 7 Überstunden geltend zu machen. So macht es A mehrere Jahre. Als E davon erfährt, kündigt er A fristlos.
Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung bei Straftat
Behördenmitarbeiter A schreibt in seiner Freizeit auf Facebook abfällig über „Moslems“. Staatsanwältin S ermittelt gegen A wegen Volksverhetzung, was A seinem Chef C verschweigt. S informiert C, der A daraufhin außerordentlich kündigt. Der angehörte Personalrat hatte keine Einwände erhoben. A erhebt Kündigungsschutzklage.