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Zweifel am genauen Alter
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T gibt zu, das Handy seiner Lehrerin geklaut zu haben. Wann der Diebstahl stattgefunden hat, lässt sich abschließend nicht mehr ermitteln. In Betracht kommen die Wochen vor und nach Ts 14. Geburtstag.
Einordnung
Zweifel am genauen Alter
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Zweifel am genauen Alter 2
T gibt zu, das Handy seiner Lehrerin geklaut zu haben. Bei den Ermittlungen gegen ihn fällt auf, dass sein Geburtsjahr nicht bekannt ist und er auch noch 13 Jahre alt sein könnte.

JGH - Eingriffsbefugnis?
Die Staatsanwaltschaft bittet die zuständige Jugendgerichtshilfe um einen Bericht über die jugendliche Beschuldigte B. B erscheint zu dem vereinbarten Termin nicht.