Jurafuchs

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Verweilen (§ 123 Abs. 1 Var. 2 StGB)

einfach
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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

T besucht seine Ex-Frau O in deren Wohnung. Als T und O sich über die Höhe des Kindesunterhalts streiten, macht O dem T die Ansage, er solle sofort ihre Wohnung verlassen. T bleibt grinsend auf der Couch sitzen.

Einordnung

Verweilen (§ 123 Abs. 1 Var. 2 StGB)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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Eine Besprechung von:Jurafuchs
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