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Unbefugte Datenverwendung bei manipulierter/gefälschter Girokarte
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T manipuliert einen Geldautomaten, um die Daten der Girokarten auszulesen, die dort verwendet werden (Skimming). Mithilfe eines ausgespähten Datensatzes erstellt T eine Kopie von Os Girokarte. Damit hebt sie von Os Konto €2.000 ab.
Einordnung
Unbefugte Datenverwendung bei manipulierter/gefälschter Girokarte
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EC Karte am Bankautomat (gestohlene Karte) (+)
A entwendet unbemerkt die EC-Karte des B und den Notizzettel mit der PIN. Damit hebt er am Bankautomaten €100 ab. Danach will er die EC-Karte in den nächsten Mülleimer entsorgen.

EC Karte am Bankautomat - Befugnis durch Täuschung erlangt (BGH, Beschl. v. 16.7.2015 − 2 StR 16/15)
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