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§ 315c Abs. 1 StGB: Inline-Skates sind keine Fahrzeuge
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Trotz alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit fährt T mit seinen Inline-Skates zur Bibliothek. Infolge der alkoholbedingten Wahrnehmungsstörungen kollidiert er mit dem Radler R.
Einordnung
§ 315c Abs. 1 StGB: Inline-Skates sind keine Fahrzeuge
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§ 315c Abs. 1 StGB: Führen ohne Motorkraft
T ist alkoholbedingt fahruntüchtig. Dennoch setzt er sich an das Steuer seines Lkw, löst die Bremse und lässt den Wagen die leicht abfallende Fahrbahn ohne Motorkraft hinabrollen. Zu einer kritischen Verkehrssituation kommt es nicht.

Ordnungsruf durch den Bürgermeister (§ 51 Abs. 1 GO) - "Das Ermächtigungsgesetz"
Der Rat der kreisfreien Stadt Stunkstadt diskutiert die Wiedereinführung einer 3 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen. Ratsmitglied R meldet sich so zu Wort: „Ja, da haben wir ja endlich das wahlpolitische Ermächtigungsgesetz der Altparteien, die vor allem auf die Verteidigung ihrer Pfründe bedacht sind.“ Oberbürgermeisterin B ruft R deshalb zur Ordnung.