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§ 315c Abs. 1 StGB: Inline-Skates sind keine Fahrzeuge

einfach
schwer81 % lösen richtig
7. Mai 2026
7 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Trotz alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit fährt T mit seinen Inline-Skates zur Bibliothek. Infolge der alkoholbedingten Wahrnehmungsstörungen kollidiert er mit dem Radler R.

Einordnung

§ 315c Abs. 1 StGB: Inline-Skates sind keine Fahrzeuge

Wie funktioniert Jurafuchs?

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