Jurafuchs

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Wiederaufladung der Vormerkung

einfach
schwer65 % lösen richtig
7. Mai 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

V und K schließen einen Grundstückskaufvertrag. V bewilligt K eine Auflassungsvormerkung für den Anspruch auf Eigentumsübertragung. Die Vormerkung wird im Grundbuch eingetragen. Dann heben V und K den Kaufvertrag auf und schließen einen neuen Kaufvertrag. V bewilligt K erneut eine Vormerkung. K meint, man könne die alte Vormerkung verwenden.

Einordnung

Wiederaufladung der Vormerkung

Wie funktioniert Jurafuchs?

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