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Sachbetrug: Identität des Tatobjekts
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T besucht seinen Freund O. T behauptet wahrheitswidrig, dass er seine AirPods letztens bei O vergessen habe. Daraufhin gibt der gutgläubige O seine eigenen AirPods dem T in der Annahme, es handele sich dabei um Ts AirPods.
Einordnung
Sachbetrug: Identität des Tatobjekts
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Einführungsfall
A hat unbemerkt eine Kopie der EC-Karte der B erstellt. Mit der gefälschten Karte hebt er am Bankautomaten €100 ab.

Provisionsbetrug
Vertreter V verkauft O ein E-Bike und täuscht ihn dabei über die Motorleistung des E-Bikes. O zahlt wegen der angeblichen beeindruckenden Motorleistung das E-Bike einen überhöhten Preis. Der V meldet den Verkauf seinem Auftragsgeber A und kassiert dafür €130 Provision.