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Änderung baulicher Anlage / bodenrechtliche Relevanz
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Eigentümerin E möchte ihr rechtmäßig errichtetes Mehrparteienhaus von Grund auf sanieren und in ein schickes Penthouse umbauen. Unter anderem wird das Fundament ausgetauscht und die Fassade erneuert. Anwältin A ist unsicher, ob das bauplanungsrechtlich zulässig ist.
Einordnung
Änderung baulicher Anlage / bodenrechtliche Relevanz
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P möchte sein bisher zu privaten Wohnzwecken genutztes Haus in eine Pension umwandeln. Die geschickte Raumaufteilung macht bauliche Umbaumaßnahmen überflüssig.
Änderung baulicher Anlage 2/ bodenrechtliche Relevanz
Eigentümer R plant, den verfallenen 70er-Jahre Bungalow auf seinem neu erworbenen Grundstück abzureißen. Seine Tochter, die Jura studiert, gibt R zu bedenken, dass er womöglich die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen der §§ 30ff. BauGB einhalten muss.