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Schenkung einer Erbschaft (§ 2385 Abs. 2 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

E erbt als Alleinerbin des B ein größeres Vermögen. Da die E aber bereits durch ihren Job als Bänkerin vermögend ist, entschließt sie sich dazu, die Erbschaft ihrer Schwester S zu schenken.
Einordnung
Schenkung einer Erbschaft (§ 2385 Abs. 2 BGB)
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Schenkung unter Auflage (§§ 525 ff.)
Vater V schenkt seinem volljährigen Sohn S in notariell beurkundetem Vertrag ein Grundstück unter der Voraussetzung, dass S ihn im Alter auch durch Erträge dieses Grundstücks pflegt. S erklärt sich damit einverstanden.

§ 526 BGB
Vater V schenkt seinem volljährigen Sohn S in notariell beurkundetem Vertrag eine kleine Wohnung unter der Voraussetzung, dass S ihn im Alter durch Erträge dieses Grundstücks pflegt. S pflegt den V ein Jahr lang. Aufgrund eines erheblichen Schimmelbefalls der Wohnung, den S bei Vertragsschluss nicht bemerken konnte, beträgt der Wohnungswert €2.000 weniger als die Pflegekosten des V.