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Rechtsanwaltsvertrag – Geschäftsbesorgung § 675 BGB, § 611 Dienstvertrag
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

D ist wegen eines Streits mit seinem Nachbarn auf der Suche nach rechtlichem Beistand vor Gericht. Kurz darauf schließt er mit Rechtsanwältin R einen Vertrag über die vollumfängliche Übernahme seines Mandats ab.
Einordnung
Rechtsanwaltsvertrag – Geschäftsbesorgung § 675 BGB, § 611 Dienstvertrag
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