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Sachgrundlose Befristung: Neugründung eines konzernzugehörigen Unternehmens
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
C betreibt einen Konzern mit mehreren Unternehmen in Deutschland. Er gründet die „C-GmbH Bayern“ mit neuem örtlichen Wirkbereich. Als Angestellten stellt er A ein. Sein Vertrag wird ohne Nennung eines Grundes auf 4 Jahre befristet. A erhebt wegen dieser Befristungsdauer Klage.
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Wahrung der Klagefrist bei Änderungskündigung
Angestellter A erhält am 27.12. eine Kündigung mit dem Zusatz, dass sein Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Kündigungsfrist zu geänderten Arbeitsbedingungen fortgesetzt werden kann. Am 09.01. nimmt A das Angebot unter Vorbehalt an und erhebt im Anschluss Kündigungsschutzklage.
Urlaubsanspruch: Unzulässigkeit vergangenheitsbezogener Feststellungsklage
A hat laut Arbeitsvertrag mit Chef C 30 Tage Urlaub „nach Maßgabe des Mantelhaustarifvertrags“. Für die Jahre 2013 bis 2015 gewährte C dem A keinen Urlaub. Nach der Kündigung durch C beantragt A vor dem Arbeitsgericht, festzustellen, dass ihm für die Jahre 2013 bis 2015 ein Jahresurlaubsanspruch in Höhe von je 30 Kalendertagen zustand.