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Raub mit Todesfolge § 251 StGB: Leichtfertigkeit

einfach
schwer89 % lösen richtig
7. Mai 2026
24 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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T stürmt bewaffnet und eine Sturmmaske tragend die Wohnung eines älteren Ehepaares. Nachdem er den Mann überwältigt und gefesselt hat, wendet er sich der schwer asthmakranken O mit vorgehaltener Waffe zu. Obwohl O einen Asthmaanfall erleidet, verweigert T ihr das Inhalationsgerät. O stirbt.

Einordnung

Raub mit Todesfolge § 251 StGB: Leichtfertigkeit

Wie funktioniert Jurafuchs?

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