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Raub mit Todesfolge § 251 StGB: Leichtfertigkeit
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T stürmt bewaffnet und eine Sturmmaske tragend die Wohnung eines älteren Ehepaares. Nachdem er den Mann überwältigt und gefesselt hat, wendet er sich der schwer asthmakranken O mit vorgehaltener Waffe zu. Obwohl O einen Asthmaanfall erleidet, verweigert T ihr das Inhalationsgerät. O stirbt.
Einordnung
Raub mit Todesfolge § 251 StGB: Leichtfertigkeit
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