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Persönl. Schutzbereich: Inländische juristische Personen des Privatrechts 2 – auch Personengesellschaften sind erfasst
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Y-OHG betreibt ein lukratives Import-Export-Geschäft. Die zuständige Steuerbehörde stellt massive Unregelmäßigkeiten fest und schließt kurzerhand den Betrieb der Y-OHG.
Einordnung
Persönl. Schutzbereich: Inländische juristische Personen des Privatrechts 2 – auch Personengesellschaften sind erfasst
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