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Übertreibung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

D ist bei O zu Gast und stiehlt dessen wertvolle Taschenuhr. Empört über die Dreistigkeit des D gibt O bei der Polizei an, dass D ihm seine Uhr und eine gewaltige Menge Bargeld gestohlen habe.
Einordnung
Übertreibung
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Übertreibung
D ist bei O zu Gast und stiehlt dessen wertvolle Taschenuhr. Empört über die Dreistigkeit des D gibt O bei der Polizei an, dass D ihm die Uhr unter Verabreichung einer Tracht Prügel entrissen habe.

Falschheit der Aussage
In dem Mehrfamilienhaus der F hat Y mehrere Fensterscheiben im Hausflur zerstört. F erstattet Anzeige gegen den verhassten Nachbarn Y und behauptet, bewusst tatsachenwidrig, ihn am Dienstagabend bei der Tat beobachtet zu haben.