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Grundfall Tathandlung 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Um ihrer Rivalin X zu schaden, stiehlt Staatsanwältin T einige Bücher aus der Bibliothek des Landgerichts und platziert diese im Büro von X. Als die Bücher gefunden werden, wird ein Verfahren wegen Diebstahls gegen X eingeleitet.
Einordnung
Grundfall Tathandlung 2
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Verdächtigung einer Personengruppe
Reporterin T hat aus Unachtsamkeit die ihr anvertraute Kamera fallen gelassen. Um nicht selbst für den Schaden aufkommen zu müssen, berichtet sie auf der nächsten Polizeiwache, dass sie auf dem Marktplatz von einer Gruppe stadtbekannter Jugendlicher angegriffen worden sei.

Weitergabe fremder Tatsachenbehauptungen
Polizeibeamter P hatte eine Anzeige von T gegen O zu bearbeiten, wonach O einen Versicherungsbetrug begangen hatte. P legt die Akte mit der Zeugenaussage von T der Staatsanwaltschaft vor, entfernt aber zuvor entlastendes Material aus der Akte.