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Drogendealer hat überlegenes Wissen (Fremdgefährdung)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
H ist heroinabhängig. Er ordert bei Dealer D eine große Menge reinen Heroins. D erkennt aufgrund des physischen und psychischen Zustands des H, dass H das mit dem Konsum von reinem Heroin verbundene Risiko nicht mehr abschätzen kann. Trotzdem übergibt er H den Stoff.
Einordnung
Drogendealer hat überlegenes Wissen (Fremdgefährdung)
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