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Fehlvorstellung von der Beute
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T entreißt der O im Stadtpark unter Anwendung von Gewalt eine Handtasche mit ungewissem Inhalt in der Absicht, das darin vermutete Bargeld zu behalten. Tatsächlich enthält die Tasche nur Schminkutensilien, die für T wertlos sind. Er wirft sie zu O zurück und flüchtet.
Einordnung
Fehlvorstellung von der Beute
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Nötigungsmittel Gewalt 2
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