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Rücknahme eines nichtigen belastenden Verwaltungsakts?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Ein neues Gesetz ermächtigt die Gemeinde G, einzelnen Hauseigentümern die Farbe der Außenfassade vorzugeben. G verfügt schriftlich gegenüber E, dass er auf seine Fassade den bayerischen Löwen malen muss. Aus dem Bescheid geht G als erlassende Behörde nicht hervor.
Einordnung
Rücknahme eines nichtigen belastenden Verwaltungsakts?
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Rücknahme, wenn VA einmalige Geldleistung gewährt
Unternehmerin U erhält von Gemeinde G einen Subventionsbescheid. G fällt später auf, dass dem Sachbearbeiter ein Fehler unterlaufen war: U erfüllt nicht die rechtlichen Fördervoraussetzungen und hätte die Subvention rechtmäßig nicht erhalten dürfen. G hebt den Förderbescheid auf.
Vertrauensschutz vs. öffentliches Rücknahmeinteresse
Carlotta Calathea (C) will in ihrem Garten ein mehrstöckiges Tropenhaus errichten. Nachdem Baubehörde B ihr zunächst die erforderliche Baugenehmigung erteilt hat, bemerkt B, dass das Bauvorhaben unvereinbar mit dem Baurecht ist. B nimmt die Baugenehmigung deswegen zurück.