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Rechtsgrundlage zum Verwaltungshandeln beinhaltet noch nicht die Rechtsgrundlage zum Verwaltungszwang (Fall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
S hat für eine angeordnete Quarantäne zu viel Entschädigungszahlungen vom Land L erhalten. Die zuständige Behörde B hebt den ursprünglichen Leistungsbescheid daher teilweise auf und fordert S schriftlich auf, die zu viel geleisteten 300 Euro zurückzuzahlen. S zahlt nicht.
Einordnung
Rechtsgrundlage zum Verwaltungshandeln beinhaltet noch nicht die Rechtsgrundlage zum Verwaltungszwang (Fall)
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Wirksame Grundverfügung (Grundfall)
Aus Solidarität mit den Protesten im Iran hängt A eine Flagge von seinem Balkon. B erlässt einen schriftlichen Bescheid, wonach A die Flagge entfernen muss und gibt diesen am 01.03.23 zur Post auf. A hat die Flagge zwei Monate später immer noch nicht entfernt.

Einführungsfall: Rechtmäßigkeit des Verwaltungszwangs
Antonia (A) stellt in ihrer Bäckerei illegal Dönerspieße her. Behörde B ordnet die Vernichtung der hergestellten Spieße innerhalb von zwei Wochen an und erklärt die Anordnung für sofort vollziehbar. Zudem droht B ein Zwangsgeld an, falls A der Anordnung nicht nachkommt.