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Sachbeschädigung (§ 303 StGB) durch Ablassen von Luft aus einem Fahrradreifen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T möchte O ärgern. Er entlässt die Luft aus dem Hinterreifen des Fahrrads des O. Da O auf das Fahrrad täglich angewiesen ist, ist es mit einer funktionsfähigen Luftpumpe ausgestattet.
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