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Tod eines Menschen: taugliches Tatopfer
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T raubt O mit vorgehaltener Schusswaffe aus. Dabei kommt T aus Nervosität versehentlich an den Abzug, so dass sich ein Schuss löst. Das Geschoss prallt an einer Mauer ab und trifft so zufällig den Passanten P tödlich.
Einordnung
Tod eines Menschen: taugliches Tatopfer
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Objektiver Tatbestand
T dringt in O's Wohnung ein und packt in diebischer Absicht Schmuck der O in ihre Jackentaschen. Als O die Wohnung betritt und sie sieht, nimmt T sich einen Schuhlöffel der O und schlägt der O damit mehrmals ins Gesicht und auf den Kopf. Dann flieht T mit der Beute.

Raub mit Todesfolge bei fehlgeschlagenem Versuch
A betritt das Haus des B. Er fordert ihn unter Faustschlägen auf, ihm sein Geld herauszugeben oder dessen Versteck preiszugeben. A findet weder Geld noch händigt B ihm welches aus. Aus Wut über sein Scheitern schlägt A mit einer Zange mehrfach auf B's Kopf. Er ist sich dabei bewusst, dass B dadurch sterben kann. B stirbt.