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Verbotene Gegenstände (z.B. Drogen)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
J kauft beim Dealer D Heroin. Dieser übergibt J das Heroin. Später entwendet T dem J dieses Heroin, um es selbst zu konsumieren.
Einordnung
Verbotene Gegenstände (z.B. Drogen)
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Strafbarkeit des „Containerns“ bzw. „Waste Diven“ – „Fremdheit“ von entsorgten Lebensmitteln
T klettert über einen Zaun in den abgeschlossenen Hinterhof des Supermarkts S-GmbH. Dort entwendet sie weggeworfene Lebensmittel (Wert 5 €) aus einem Müllcontainer.

Einführungsfall zur Wegnahme
Babysitterin B passt auf den kleinen O auf, während Os Mutter M im Nebenraum schläft. B steckt eine im Badezimmer liegende Perlenkette der M in ihre Hosentasche.