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Hörfalle
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B wird verdächtigt, einen Raub begangen zu haben. Polizeibeamtin P veranlasst Bs guten Freund F, mit B ein Gespräch zu führen, um Angaben zur Tat zu erlangen. P hört das Gespräch heimlich mit. Sonstige Ermittlungsmethoden versprechen keinen Erfolg.
Einordnung
Hörfalle
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Unbefugt hergestellte Tonaufnahmen
O wurde von B schon mehrfach bedroht. Als B erneut bei O erscheint, startet O heimlich eine Tonaufnahme. Er nimmt die von B geäußerten Bedrohungen auf, weil er sie später als Beweismittel im Strafprozess vorlegen will.

Zufallsfunde I
B wird verdächtigt, einen Raub begangen zu haben. Daraufhin wird eine Telekommunikationsüberwachung seines Handys richterlich angeordnet. In einem Telefonat erzählt B, dass er letztens das Haus des nervigen Nachbarn in Brand gesetzt hat. Dies hört Polizeibeamter P.