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Bereicherungsabsicht beim Eintreiben einer offenen Forderung durch Drohung?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Bereicherungsabsicht bei Vernichtung des erlangten Gegenstands?
T nötigt Dealer O zur Herausgabe von Rauschgift, um ihm eine Lektion zu erteilen. O händigt ihr das Rauschgift aus. T vernichtet daraufhin das Rauschgift, wie sie es von vornherein beabsichtigt hatte.

Bereicherungsabsicht bei verjährter Forderung – Drohung zur Zahlung?
O schuldet T aus einem älteren Vertrag noch € 500. Der Anspruch ist jedoch mittlerweile verjährt, wobei O die Einrede noch nicht erhoben hat. T ist dies bekannt und er setzt die Forderung kurzerhand persönlich durch, indem er O mit einem empfindlichen Übel droht.