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Unbarmherzige, gefühllose Gesinnung fehlt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die 23-jährige T weist eine weit unterdurchschnittliche Intelligenz auf. Ihre Persönlichkeit ist durch auffallende Gemütsarmut und Willensschwäche gekennzeichnet. Überforderungsbedingt füttert sie ihren einjährigen Sohn S nicht mehr. S stirbt infolge akuten Verhungerns.
Einordnung
Unbarmherzige, gefühllose Gesinnung fehlt
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Vergiften des Essens im Kessel einer Gemeinschaftsküche
T bewohnt mit 19 anderen eine Gemeinschaftsunterkunft. Er kocht einen 20-Liter-Topf Suppe, rührt ein tödliches Gift unter und legt eine Notiz ("Bedient Euch!") dazu. Dann verlässt er das Haus. Dass Mitbewohner und Besucher sterben können, ist T recht. O isst von der Suppe und stirbt.
Kontrolliertes Entzünden einer Bombe
T platziert eine Bombe unter dem Auto der O. Das Auto steht auf einem verlassenen Parkplatz. T wartet, bis O einsteigt und zündet die Bombe. O stirbt.