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Irrtum bei Garantiezusagen im „Drei-Partner-Kreditkarten-System“
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Der zahlungsunwillige und -unfähige T bezahlt seinen bei V gekauften Laptop im Wert von €1.000 mit seiner Kreditkarte des Kreditkartenunternehmens A-E. Sein Konto weist keine Deckung auf. (Hinweis zum Drei-Partner-Kreditkarten-System: V bekommt als Vertragsunternehmer von A-E nach entsprechender Vorlage des Belastungsbeleges die €1.000 aufgrund einer von A-E gewährten Zahlungsgarantie ausgezahlt. Dagegen muss A-E befürchten, mangels Kontodeckung von T keinen Ersatz erlangen zu können.)
Einordnung
Irrtum bei Garantiezusagen im „Drei-Partner-Kreditkarten-System“
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Erfordernis der Vermögensverfügung – Handeln
T bietet dem O an, ihm ein Darlehen über €100.000 zu verschaffen, obwohl T weiß, dass er dazu nicht imstande ist. Er verlangt von O eine "Vorauszahlung von €30.000 zur Deckung der Finanzierungskosten". O überweist dem T die €30.000.

Betrug durch Spendenwerbung- und beschaffung
T betreibt durch plakative Anschreiben (sog. Mailings) Spendenwerbung. Darin behauptet T, eine Spende könne die Krebsforschung fördern. T macht in den Mailings keine konkreten Angaben darüber, welcher Anteil der Spenden tatsächlich in die Krebsforschung fließe. Tatsächlich fließen 20% in die Krebsforschung, 80% werden zu Werbezwecken genutzt oder als sonstige Verwaltungskosten verbucht. O spendet €100 in der Erwartung, das Geld komme der Krebsforschung zugute.