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Beschränkung durch Aufsichtsmaßnahme und Rechtsschutz (Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG) - „Weihnachtsmarkt III“
inkl. GG-Änderung 2024
einfach
schwer65 % lösen richtig
6. Juli 2026
18 Kommentare
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der Gemeinderat der kreisangehörigen Gemeinde Zoffenhausen beschließt, erstmalig einen Weihnachtsmarkt zu veranstalten. Die Nachbargemeinde Nörgeldorf unterhält bereits einen Weihnachtsmarkt. Landrätin L aus Nörgeldorf weist Bürgermeister B allein aus diesem Grund an, den Beschluss zu beanstanden. B beanstandet daraufhin den Beschluss.
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