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Bedingungsfeindlichkeit der Auflassung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V und K schließen einen notariell beurkundeten Grundstücks-Kaufvertrag. Vor dem Notar erklären sie, dass die Auflassung unter der Bedingung steht, dass K den Kaufpreis vollständig bezahlt. Der Notar äußert Bedenken. Nach 2 Wochen zahlt K den Kaufpreis.
Einordnung
Bedingungsfeindlichkeit der Auflassung
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Kettenauflassung
V verkauft sein Grundstück an K und lässt es an diesen auf. K wird nicht in das Grundbuch eingetragen. K hat finanzielle Schwierigkeiten und verkauft das Grundstück an E und lässt es an diesen auf. E wird als Eigentümer eingetragen.
Eintragungsvoraussetzungen Grundbuch
K und V haben einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über ein Grundstück geschlossen und die Auflassung notariell beurkunden lassen. K fragt sich, welche Schritte gegenüber dem Grundbuchamt einzuleiten sind, um als Eigentümer eingetragen zu werden.