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§ 476 Abs. 2 S. 1 BGB - Keine Verkürzung der gesetzlichen Verjährung

Neues Kaufrecht 2022
einfach
schwer77 % lösen richtig
7. Mai 2026
11 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

Studentin S kauft bei Fahrradhändler H ein neues Pegasus-Fahrrad. Sie vereinbaren, dass Mängelrechte in 18 Monaten ab Ablieferung verjähren sollen. Nach 13 Monaten bricht wegen eines Materialfehlers der Rahmen des Rads in der Mitte durch.

Einordnung

§ 476 Abs. 2 S. 1 BGB - Keine Verkürzung der gesetzlichen Verjährung

Wie funktioniert Jurafuchs?

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