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Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, § 612 Abs. 1 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Frau F möchte ihren Garten für den Frühling auf Vordermann bringen. Allerdings hat sie leider keinen grünen Daumen. Sie vereinbart mit Gärtnerin G, dass diese ihr beibringt, wie man Hecken schneidet und Blumenbeete anlegt.
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Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, § 612 Abs. 1 BGB (-)
Frau F möchte ihren Garten für den Frühling auf Vordermann bringen. Allerdings hat sie leider keinen grünen Daumen. Ihr Nachbar N, der Rentner ist und gerne im Garten arbeitet, bietet der F an, ihr unentgeltlich beizubringen, wie man Hecken schneidet und Beete anlegt. F ist damit einverstanden.

Höhe der Vergütung, § 612 Abs. 2 BGB
Herr H möchte Klavierspielen lernen und vereinbart daher mit der Klavierlehrerin K, dass diese ihm zehn Unterrichtsstunden in einer Musikschule in München gibt. Üblicherweise kostet eine Unterrichtsstunde im Klavierspielen in München €30.