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Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, § 612 Abs. 1 BGB

einfach
schwer92 % lösen richtig
26. Juli 2023
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs-Illustration zum Fall zur stillschweigend vereinbarten Vergütung, § 612 Abs. 1 BGB: Zwei Personen stehen in einem wild bepflanzten Garten.

Frau F möchte ihren Garten für den Frühling auf Vordermann bringen. Allerdings hat sie leider keinen grünen Daumen. Sie vereinbart mit Gärtnerin G, dass diese ihr beibringt, wie man Hecken schneidet und Blumenbeete anlegt.

Wie funktioniert Jurafuchs?

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