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Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K erhebt – nach erfolgloser Mahnung – gegen B Klage auf Zahlung von €6.000. Noch bevor B die Klage zugestellt worden ist, zahlt B nunmehr doch den vollen Betrag an K.
Einordnung
Erledigung zwischen Anhängigkeit und Rechtshängigkeit
Lösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab
Diese 3 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. Die Klage ist im Zeitpunkt der Zahlung durch B bereits rechtshängig.
2. Aufgrund der Zahlung durch B ist Erledigung eingetreten. Könnte K erfolgreich den Rechtsstreit einseitig für erledigt erklären?
3. Statt einer einseitiger Erledigungserklärung kann K die Klage zurücknehmen, um eine Kostenentscheidung gegen B zu erlangen.
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
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Säumnis des Beklagten
K klagt gegen B auf Zahlung. B erscheint nicht zum Termin. K trägt -was nicht schriftsätzlich angekündigt war- vor, B habe gestern den vollen Betrag gezahlt. K erklärt die Hauptsache für erledigt. K sagt zudem, dass B gestern telefonisch der Erledigung zugestimmt habe.

Die Erledigung einer negativen Feststellungsklage
B fordert K unter Klageandrohung zur Mietzahlung für Januar bis März 2023 auf. K erhebt am 01.02. gegen B negative Feststellungsklage und beantragt, festzustellen, dass K aufgrund der Kündigung nicht verpflichtet sei, die betreffenden Mieten zu entrichten. Am 05.02. erhebt B Leistungsklage gegen K auf Zahlung der drei Mieten. K erklärt Erledigung.