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wiederholte Vernehmung: Heilung bei qualifizierter Belehrung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

B wurde nicht über sein Schweigerecht belehrt. Vor einer erneuten Vernehmung wird B ordnungsgemäß belehrt und insbesondere darauf hingewiesen, dass die Angaben aus der früheren Vernehmung nicht verwertet werden können. B wiederholt seine früher gemachten Angaben.
Einordnung
wiederholte Vernehmung: Heilung bei qualifizierter Belehrung
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Fortwirkung des Verwertungsverbots bei unterlassener qualifizierter Belehrung?
B wurde nicht über sein Schweigerecht belehrt. Vor einer erneuten Vernehmung wird B nun über sein Schweigerecht belehrt. B wiederholt seine früher gemachten selbstbelastenden Angaben und ergänzt diese sogar noch weiter.

Fernwirkung bei fehlender Belehrung über Schweigerecht
B wird beschuldigt, den O mit einer Axt leicht verletzt zu haben. Polizeibeamtin P belehrt B nicht über sein Schweigerecht. B räumt die Tat ein und verrät, wo er die Axt versteckt hat. P findet dort die Axt, auf der sich Fingerabdrücke des B befinden.