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Schutz des Schuldners – Rechtshandlungen des unwissenden Schuldners gegenüber dem Altgläubiger 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Schutz des Schuldners – Rechtshandlungen des unwissenden Schuldners gegenüber dem Altgläubiger 3
K schuldet V aus einem Kaufvertrag €100. Diese Forderung tritt V an Z ab. Nach der Abtretung bittet K die V um einen Zahlungsaufschub von drei Monaten. Von der Abtretung hat er keine Kenntnis. V gewährt ihm den Aufschub gerne. Z will das Geld von K aber sofort.
Aufrechnung nach Abtretung, Unkenntnis von Abtretung
K schuldet V €100 für den Kauf einer Matratze. K verkauft V sodann Computerspiele für €100. V tritt seine Forderung an D ab. K weiß davon nichts. K erklärt V kurze Zeit später die Aufrechnung. D verlangt von K Zahlung der €100.