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Anforderungen an Gefahrenprognose 2 – Befassen mit Gegenindizien
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Querdenker Q meldet für den 29.08.2020 eine Demo in Berlin mit 20.000 Teilnehmern inklusive Hygienekonzept an. Die zuständige Behörde P erlässt am 26.08.2020 wegen der Infektionsgefahr ein Versammlungsverbot und stützt sich auf Erfahrungen aus vergangenen Querdenker-Demos. Q geht dagegen gerichtlich vor.
Einordnung
Anforderungen an Gefahrenprognose 2 – Befassen mit Gegenindizien
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