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§ 315b Abs. 4 StGB: Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A stiftet T dazu an, einen Reifen am Pkw des O zu zerstechen. Später verliert O wegen des kaputten Reifens die Kontrolle über den Pkw und fährt gegen einen Baum. T hatte darauf vertraut, dass O den Schaden unmittelbar nach Fahrtantritt bemerken und den Reifen wechseln würde.
Einordnung
§ 315b Abs. 4 StGB: Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombination
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