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Behördliche Aufhebung von VAs (Grundfall): Widerruf eines belastenden VA
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Ein neues Gesetz ermächtigt Gemeinde G, einzelnen Hauseigentümern die Farbe der Außenfassade vorzugeben. G verfügt, dass E sein Haus schwarz-rot-gold streichen muss. Dann zweifelt G an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes und hebt den mittlerweile bestandskräftigen Verwaltungsakt auf.
Einordnung
Behördliche Aufhebung von VAs (Grundfall): Widerruf eines belastenden VA
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Rücknahme eines belastenden VA
Die Baubehörde erlässt eine Abrissverfügung gegen G. Noch bevor die Verfügung bestandskräftig wird, erkennt Sachbearbeiter S, dass er sich im Grundstück geirrt hat und Gs Haus rechtmäßig errichtet wurde, die Abrissverfügung also rechtswidrig war. Die Behörde hebt die Verfügung auf.
Widerruf eines begünstigenden VA
Gemeinde G verteilt Subventionen an ortsansässige Künstler. Schauspieler S erfüllt die Vergabevoraussetzungen und erhält einen rechtmäßigen Subventionsbescheid. Behördenleiter B findet die Darbietungen von S grauenvoll und hebt den Subventionsbescheid kurzerhand auf.