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Mangelhafte Kaufsache – Anfängliche Unmöglichkeit
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Die Adelige A kauft bei Händler H einen antiken Ring, der laut H 24 Karat Gold haben soll. A bezahlt den objektiven Wert von €10.000. Später stellt sich heraus, dass der Ring in Wahrheit nur 12 Karat Gold aufweist und €5.000 wert ist, was H hätte erkennen müssen.
Einordnung
Mangelhafte Kaufsache – Anfängliche Unmöglichkeit
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Deliktisches Minus auf Ebene der Tatbestandsmäßigkeit 2 – Das vorsatzlos handelnde Werkzeug
Dr. T überreicht der gutgläubigen Krankenschwester K eine Spritze, die angeblich ein harmloses Schmerzmittel enthält. T weist K an, dieses dem Patienten P zu injizieren. Tatsächlich ist die Spritze mit tödlichem Gift gefüllt. P verstirbt.

§ 281 – Bezugspunkt Pflichtverletzung
Studentin S kauft bei Bose (B) im Sonderangebot eine Bluetooth Box. Durch einen fahrlässigen Herstellungsfehler von B verbindet sich die Box jedoch nicht mit Handys. Als B die gesetzte Nacherfüllungsfrist fahrlässig verstreichen lässt, verlangt S Schadensersatz statt der Leistung samt Mehrkosten für den Kauf der Box bei einem anderen Händler.