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Vorbehalt der Zulässigkeit nach § 15 BauNVO
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Land L will ein Konsulat eröffnen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Gewerbegebiet aus. Ausländische Konsulate von L waren in der Vergangenheit mehrfach von Terroranschlägen betroffen.
Einordnung
Vorbehalt der Zulässigkeit nach § 15 BauNVO
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