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Abgrenzung Dreiecksbetrug u. Diebstahl in mittelbarer Täterschaft, nach allen Auffassungen Diebstahl
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T klingelt bei O. Ihm öffnet Os Gärtner G. T behauptet wahrheitswidrig, er sei Os Angestellter und solle O seinen Laptop bringen. G gibt dem T gutgläubig Os Laptop. T will den Laptop für sich behalten.
Einordnung
Abgrenzung Dreiecksbetrug u. Diebstahl in mittelbarer Täterschaft, nach allen Auffassungen Diebstahl
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Ergebnis bei Überschreitung der Befugnis durch Verfügenden
Elektrikerin E bittet Os Haushälter H, ihr Os Standmixer auszuhändigen, da sie ihn - was nicht stimmt - reparieren solle. O hat H untersagt, jedwede Gegenstände an Dritte herauszugeben. H glaubt an den Auftrag und, weil er von O genervt ist, gibt er den Standmixer gleichwohl an E.

Prozessbetrug
K verklagt seinen Geschäftspartner B auf Zahlung aus einem Kaufvertrag. Den Vertragstext hat er manipuliert, sodass er € 4000 statt den vereinbarten € 3000 ausweist. Richterin R erkennt die Fälschung nicht und verurteilt B zur Zahlung von € 4000. B hat noch nicht gezahlt.