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Fälligkeit der Vergütung, § 614 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Herr H beauftragt Nachhilfelehrer L, am Mittwochnachmittag zwei Stunden mit seinem Sohn für die anstehende Matheklausur zu lernen. Dafür vereinbaren H und L eine Vergütung von €50.
Einordnung
Fälligkeit der Vergütung, § 614 BGB
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