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Antrag auf Durchführung der Zwangsvollstreckung - Vertiefung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Handwerkerin H hat gegen ihren Kunden K gerichtlich einen Zahlungstitel erstritten, den sie vollstrecken möchte. Das Urteil wurde beiden Parteien bereits zugestellt und der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hat H auf ihren Antrag hin bereits eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt.
Einordnung
Antrag auf Durchführung der Zwangsvollstreckung - Vertiefung
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Klauselverfahren
Handwerkerin H hat gegen ihren Kunden K gerichtlich einen Zahlungstitel erstritten, den sie nun vollstrecken möchte. H konnte bereits in Erfahrung bringen, dass sie hierfür zunächst eine (einfache) Vollstreckungsklausel benötigt.
Wie unterscheiden sich die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung?
Vollstreckungsgläubigerin G beantragt bei Gerichtsvollzieher Z eine Sachpfändung bei Vollstreckungsschuldner S. Z fragt sich, ob er überhaupt tätig werden darf und wie er die Sachpfändung vorzunehmen hat.