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Zweckmäßigkeit - Widerklage droht II

einfach
schwer72 % lösen richtig
7. Mai 2026
13 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Mandant M kommt zu Anwältin A. M trägt schlüssig vor, dass ihm ein Zahlungsanspruch gegen S zusteht und M entsprechend bereits Klage gegen S erhoben hat. Zugleich erzählt M, dass S behaupte, gegen M einen Herausgabeanspruch zu haben. S hat M bereits zur Herausgabe aufgefordert. Das Bestehen des Gegenanspruchs ist unsicher.

Einordnung

Zweckmäßigkeit - Widerklage droht II

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