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Schema: Schadens- und Aufwendungsersatzanspruch bei nachträglicher Unmöglichkeit (§§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB)
Prüfungsschema
Aufbau und Erläuterungen
Wie prüfst Du einen Schadens- bzw. Aufwendungsersatzanspruch bei nachträglicher Unmöglichkeit (§§ 280 Abs. 1, 3, 283 BGB)?
Schuldverhältnis
In der Regel wird ein wirksamer Vertrag (=rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis) zwischen den Parteien vorliegen. § 280 Abs. 1, 3, 283 gilt aber auch bei gesetzlichen Schuldverhältnissen mit Leistungspflichten.
Nichterbringung der Leistung bei Fälligkeit
Befreiung des Schuldners von der Leistungspflicht wegen Unmöglichkeit der Leistung nach Vertragsschluss, §§ 275 Abs. 1, 2, 3 BGB
Eigenes Vertretenmüssen
Zurechnung des Verschuldens eines Dritten, § 278 BGB
Vertretenmüssen der Unmöglichkeit (vermutet nach § 280 Abs. 1 S. 2 BGB)
Haftungsmaßstab des Schuldners, § 276 Abs. 1 BGB
Vertretenmüssen des Schuldners
Eigenes Vertretenmüssen
Zurechnung des Verschuldens eines Dritten, § 278 BGB
Schaden (§§ 249 ff. BGB)
Fundstellen
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