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Schema: EBV - Schadensersatz bei Bösgläubigkeit (§§ 989,990 I BGB)

7. Mai 2026
17 Kommentare

Prüfungsschema

Aufbau und Erläuterungen

Wie prüfst Du den Schadensersatzanspruch nach §§ 990, 989 BGB?

  1. Vindikationslage zum Zeitpunkt des haftungsbegründenden Ereignisses

    Eine Vindikationslage besteht, wenn der Eigentümer einen Vindikationsanspruch hat (§ 985 BGB).

  2. Verschlechterung, Untergang oder sonstige Unmöglichkeit der Herausgabe

  3. Bösgläubiger Besitzerwerb oder Eintritt der Kenntnis vom fehlenden Besitzrecht

    Bei dem bösgläubigen Besitzerwerb ist sowohl die Kenntnis als auch die grob fahrlässige Unkenntnis des Besitzers vom fehlenden Besitzrecht schädlich (§ 990 Abs. 1 S. 1 BGB). Bei der nachträglichen Bösgläubigkeit ist nur die positive Kenntnis des Besitzers schädlich (§ 990 Abs. 1 S. 2 BGB).

  4. Verschulden des unrechtmäßigen Besitzers

  5. Schaden des Eigentümers

Fundstellen

Wie funktioniert Jurafuchs?

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