Betäubungsmittelgesetz (BtMG): 21 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 21 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Betäubungsmittelgesetz (BtMG) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Absehen von der Verfolgung (§ 31a BtMG)
Staatsanwältin S bekommt eine Anzeige vorgelegt, aus der hervorgeht, dass T eine geringe Menge Kokain zum Eigenverbrauch erworben hat.

§ 30 I Nr. 4: Einführen
D fährt mit 300 Konsumeinheiten Heroin aus Holland über die deutsche Grenze.

§ 30 I Nr. 3: leichtfertige Todesverursachung
D spritzt der sichtlich fertigen O eine Dosis Heroin. O stirbt an einer Überdosis.

§ 30 I Nr. 2: gewerbsmäßig
Der 35-jährige D verkauft dem 16-jährigen M eine Konsumeinheit Amphetamin. D verkauft regelmäßig Minderjährigen Betäubungsmittel, um seinen Lebensunterhalt zu verdienen.

§ 30 I Nr. 1: Mitglied einer Bande
T, H und C treiben seit einiger Zeit gemeinsam Handel mit Heroin. Sie verkaufen dabei abwechselnd Heroin an Kunden.

Beihilfe zum Handeltreiben
Ärztin A überlässt dem Schulfreund F ihre Wohnung im Blankeneser Treppenviertel. Ein halbes Jahr später erfährt sie, dass F aus ihrer Wohnung heraus einen Drogenhandel betreibt. Sie duldet dies.

§ 29 Abs. 6 BtMG, Betäubungsmittelimitate
Die wegen einer Behinderung auf den Rollstuhl angewiesene 35-jährige B bittet ihren drogenerfahrenen Arbeitskollegen T, ihr Amphetamin zu besorgen. T will B den Gefallen tun, hat aber Zweifel, ihr tatsächlich Rauschmittel geben zu können. Er verkauft ihr 5 Tütchen zu je 1g für €50 als Amphetamin. Tatsächlich sind es zermahlene Koffeintabletten.

Nr. 2: Nicht geringe Menge
Dealer D verkauft an K fünf Kilogramm Kokain. Den Gewinn behält D für sich.

Nr. 1: Verabreichen an MJ
Die 30-jährige D setzt dem halb ohnmächtigen, minderjährigen M eine Spritze Heroin.

Nr. 1: Überlassen an MJ: Sofortiger Gebrauch
Der 35-jährige D gibt der 15-jährigen M eine Line Kokain, damit sie diese direkt ziehen kann.

Nr. 1: Abgabe zur Aufbewahrung an MJ
Der 35-jährige D gibt der 15-jährigen M drei Konsumeinheiten Heroin. M soll auf diese aufpassen.

Nr. 1: Abgabe an MJ durch Heranwachsenden
Der 20-jährige D verkauft dem 13-jährigen M eine Konsumeinheit Kokain.

Nr. 1: Abgabe an MJ
Der 35-jährige D verkauft dem 16-jährigen M eine Konsumeinheit Kokain.

§ 29 III: gewerbsmäßig
T spricht mehrere Personen an und fragt, ob sie von ihm Drogen kaufen wollen. Letztlich verkauft er K zwei Konsumeinheiten Fentanyl. Dies tut er regelmäßig und finanziert damit seinen Lebensunterhalt.

§ 29 I: Besitzen
Bei einer polizeilichen Wohnungsdurchsuchung entdeckt Polizistin P im Blumentopf der T eine Tüte mit 30 Gramm Heroin, die T dort bewusst versteckt hatte. Eine schriftliche Erlaubnis für den Erwerb kann T nicht vorweisen.

§ 29 I: Sich-Verschaffen
T klaut von D drei Konsumeinheiten Kokain, um dieses über die nächsten Tage verteilt zu konsumieren.

§ 29 I: Erwerb
T kauft von D ohne Erlaubnis zwei Konsumeinheiten Kokain.

§ 29 I: Handeltreiben
T spricht im Görlitzer Park in Berlin mehrere Personen an und fragt, ob sie von ihm Drogen kaufen wollen. Den Gewinn möchte er für sich behalten. Letztlich verkauft er K zwei Konsumeinheiten Kokain.

BtM: Fliegenpilze
K trifft sich mit H, um von diesem Fliegenpilze zu kaufen. K möchte die Pilze anschließend rauchen und deren halluzinogene Wirkung testen.

BtM: Klebstoff
K trifft sich mit H, um von diesem Klebstoff zu kaufen. K schnüffelt gerne Klebstoff und wird davon regelmäßig high.

BtM: Alkohol
K trifft sich mit dem H, um von diesem Schnaps zu kaufen.
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