Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB): 4 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 4 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 StGB) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Abgrenzung zur Datenlüge
Jurastudent S ist knapp bei Kasse und schuldet Bank O noch €2000 aus einem Darlehensvertrag. Da sein Freund T dort angestellt ist, bittet er diesen eine Kreditrückzahlung für ihn im System zu vermerken. T vermerkt im System eine nicht erfolgte Rückzahlung in Höhe von €1000.

Phishing-Mails
T versendet E-Mails mit einem Link zu einer gefälschten und täuschend ähnlich wirkenden Sparkassen Website, in denen sie die Empfänger dazu auffordert, sich mit ihren Zugangsdaten anzumelden (sog. Phishing-Mails). Als Aussteller aus der Mail geht die Sparkasse Berlin hervor.

Tathandlung: Herstellen einer unechten "Datenurkunde"
T entwendet die Geldbörse der O, in der sich ihre Bankkarte und die notierte Pin befindet. Damit hebt T am Geldautomaten €100 ab.
Einstiegsfall: Fälschung beweiserheblicher Daten
Der wachsende Versandhandel führt dazu, dass Kurierfahrerin T immer mehr Pakete pro Tag ausliefern muss. Um Zeit zu sparen, klingelt T nicht bei K, um seinen bestellten Fernseher auszuliefern, sondern unterzeichnet selbst mit dem Namen des K auf dem elektronischen Lesegerät und fährt davon.
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