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Verlöbnis, Eheschließung, Eheaufhebung, Ehename: 6 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 6 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Verlöbnis, Eheschließung, Eheaufhebung, Ehename für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Familienrecht

Der Ehename nach der Scheidung

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Familienrecht

Voraussetzungen der Eheaufhebung (Fall)

M ist in erster Ehe mit D verheiratet und kein Freund der Monogamie. Er hat daher vor kurzem zusätzlich noch die F geheiratet. Die Trauung fand vor einem Standesbeamten statt, der von der bereits existierenden Ehe des M nichts wusste. Auch D wurde von der zweiten Eheschließung überrascht und ist gegen die Doppelehe des M.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Familienrecht

Vertiefung Voraussetzungen der Eheschließung (Fall)

Die 16-jährige F und ihr 18-jähriger Adoptivbruder M haben beschlossen, zu heiraten. Da Fs Eltern jedoch gegen die Eheschließung sind und auch der Standesbeamte die Mitwirkung verweigert, tricksen F und M den Standesbeamten aus, indem sie ihn unfreiwillig zu Zeugen ihrer Ehewillenserklärungen machen.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Familienrecht

Verlöbnis Minderjähriger Vertiefung (Fall)

Der 16-jährige M hat sich mit der 40-jährigen F verlobt. Zur Verlobung hat er ihr einen teuren Ring gekauft. Kurz vor der Hochzeit tritt F aufgrund des jungen Alters des M doch von der Verlobung zurück. Die Eltern des M hatten von vornherein dem Verlöbnis nicht zugestimmt.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Familienrecht

Wirkung des Verlöbnisses 2 (Fall)

Nach langjähriger Beziehung hat M der F einen Heiratsantrag gemacht. Kurz darauf verliebt sich M in L und sagt die Hochzeit mit F ab. Um sich nun mit L zu verloben, verlangt M von F die Herausgabe des Verlobungsrings. F möchte sich damit nicht abfinden und an der Eingehung der Ehe mit M festhalten.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Familienrecht

Wirkung des Verlöbnisses 1 (Fall)

Nach langjähriger Beziehung haben sich M und F verlobt. Für den Fall, dass M einen „Rückzieher“ macht, hat er der F seinen Mercedes versprochen. Kurze Zeit später verliebt sich M in L und sagt die Hochzeit mit F ab. Das Hochzeitskleid hatte sich F bereits gekauft.